Begleitmaßnahmen/ flankierende Maßnahmen in Österreich

Im Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch wurden auch Begleitmaßnahmen behandelt:
1974 hat der Nationalrat die Vorlage der SPÖ Regierung angenommen, welche u.a. einen Passus über Begleitmaßnahmen enthält, s. Seite 19: parlament.gv.at/Pakt/VHG/XIII/I/I_00959

Weit wirksamer und humaner als jedes Strafrecht sind andere Maßnahmen, wie etwa:

  • Gewährleistung des Zuganges zu empfängnisverhütenden Mitteln für alle Bevölkerungsschichten,
  • Errichtung von Familienberatungsstellen in ganz österreich,
  • ärztliche Beratung der Frau zur Verhinderung weiterer Schwangerschaftsabbrüche,
  • umfassende Sexualerziehung an allen Schulen und
  • sachliche Information über Empfängnisverhütung auch in den Massenmedien,
  • Ausbau von Kindergärten und Einführung der Ganztagsschule,
  • sonstige Maßnahmen zur materiellen Förderung der Familie.

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Parallel zur Legalisierung des Abbruchs haben 3 Abgeordnete der FPÖ einen Entschießungsantrag im NR eingebracht (Siehe, parlament.gv.at), der einstimmig beschlossen wurde. Darin wird folgendes gefordert, bzw. beschlossen:

  • Verstärkte Aufklärung über Empfängnisverhütung, insbesondere durch Sexualerziehung in den Schulen
  • sachliche Information in den Massenmedien, um allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu den empfängnisverhütenden Mitteln zu ermöglichen
  • Ausbau, Propagierung und Förderung der Familienberatungsstelle
  • Erleichterung der Adoptionsmöglichkeiten
  • rasche Fertigstellung von Regierungsvorlagen betreffend Erhöhung der Geburtenbeihilfe und Erhöhung des Karenzurlaubsgeldes für verheiratete und ledige Mütter.
  • Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder und Gemeinden dahingehend einzuwirken, daß diese ebenfalls geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Kompetenzbereiches durchführen, wie z.B.:
  • Neubau und Ausbau von Kindergärten,
  • Ausbau der vorhandenen Schwangerenberatungsstellen zu Familienberatungsstellen,
  • Schaffung von modernen Sozialhilfegesetzen, worin insbesondere Hilfsmaßnahmen für werdende Mütter vorzusehen sind.

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Im Protokoll des Parlaments von 1985 beschreibt Dr. Hilde Hawlicek weitere flankierende Maßnahmen, welche die SPÖ umgesetzt hat: parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVI/NRSITZ/NRSITZ_0008

Zusammenfassung der NR Rede 1985 von Dr. Hawlicek :

  • Erhöhung der Geburtenbeihilfe
  • Familienberatungsstellen in ganz Österreich etabliert
  • Mutterschutzfrist von je vier Wochen vor und nach der Geburt auf je sechs Wochen vor und nach der Geburt erhöht
  • Karenzurlaubsgeld erhöht und nicht mehr an das Einkommen des Mannes geknüpft
  • Karenzurlaubsgeld für die alleinstehenden Frauen, ich kann nicht sagen um 50 Prozent erhöht, denn vorher hatten sie kein eigenes. Sie bekommen 50 Prozent mehr als die verheiratete Frau.
  • empirische Untersuchung über die Motive zum Schwangerschaftsabbruch, die 1983 vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesministerium für Finanzen gemacht wurde.
  • erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder
  • Erleichterung der Adoptionsmöglichkeiten

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Alle Maßnahmen, die damals gefordert wurden sind mittlerweile bereits umgesetzt, ausser „allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu den empfängnisverhütenden Mitteln zu ermöglichen“. (Anm.: Das sind genau die Probleme, die sowohl der Verhütungsreport, als auch die aktuelle Studie und auch die klinische Erfahrung zeigen.

Hintergrundinformationen: