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Schwangerschaftsabbruch ist Frauenrecht!

Wednesday, September 23rd, 2009

petition2Unterstützen Sie die Petition

34 Jahre nach Einführung der Fristenlösung muss das Recht auf Schwangerschaftsabbruch erneut verteidigt werden.

Unterstützen auch Sie die Forderungen zur Fristenlösung, die von den Grünen gemeinsam mit ExpertInnen an einem Runden Tisch erarbeitet wurden:

* Entkriminalisierung
* Möglichkeit des Abbruchs an allen öffentlichen Spitälern
* Kostenübernahme durch die Krankenkasse
* energisches Vorgehen gegen den Psychoterror vor Gesundheitseinrichtungen.

Unterschreiben Sie die Online-Petition:
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Sagen Sie es weiter!

Die von Ihnen unterstützten Forderungen werden die Grünen als Antrag im Nationalrat bzw. Wiener Gemeinderat einbringen.

Hürden beim Schwangerschaftsabbruch

Tuesday, June 16th, 2009

Hürden & Entwicklungen
Der reglementierte Zugang zum Schwangerschaftsabbruch
Dr. Christian Fiala ist Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe am Gynmed Ambulatorium
in Wien (www.gynmed.at)

file_pdf_small Artikel download:pdf

Die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Europa unterscheiden sich erheblich. Vom Totalverbot bis zur relativ autonomen Entscheidungsfreiheit der Frau gibt es zahlreiche Varianten, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu reglementieren. Der Autor benennt die Hürden, die zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossene Frauen und Paare in den einzelnen Ländern nehmen müssen.

Die Diagnose einer ungewollten Schwangerschaft bringt die betroffenen Frauen in einen Informationsnotstand. Innerhalb sehr kurzer Zeit benötigen sie sehr viele Informationen. Diese Suche nach Informationen wird durch einige Besonderheiten deutlich erschwert: Gefragt ist sowohlGrundsätzliches über den Schwangerschaftsabbruch, als auch Konkretes, wie Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und Adressen. Die anstehende Entscheidung hat große Auswirkungen auf das eigene soziale Umfeld, zentrale zukünftige Lebensberei-
che und ist nicht rückgängig zu machen. Mit dem Partner ist eine zweite
Person unmittelbar und direkt betroffen und in die Entscheidung mehr oder weniger mit einbezogen.

Bevormundung
Auf diese Bedürfnisse reagierten und reagieren Gesellschaften unterschiedlich, wobei historisch fast ausnahmslos eine rigide Bevormundung vorherrschte. Diese war Ausdruck der Überzeugung einer männlich dominierten Gesellschaft, dass schwangere Frauen nicht verantwortungsvoll über hre Schwangerschaft entscheiden könnten. Deshalb müsste die Gesellschaft eingreifen, um sicherzustellen, dass „richtig“ entschieden werde. Regelungen, die auf dieser Bevormundung basieren, wurden in den letzten Jahrzehnten langsam geändert und den Frauen, bzw. Paaren wurde die Autonomie über ihre Fruchtbarkeit zum größten Teil zurückgegeben.
Als Ergebnis dieser Entwicklung haben z. B. Frauen in Holland nicht nur ein sehr hohes Ausmaß an Autonomie, sondern deshalb auch die weltweit niedrigste Rate an Schwangerschaftsabbrüchen. Auf der anderen Seite gibt es immer noch Regelungen, welche der alten Diktion folgen und sich von inzwischen etablierten Standards in der Medizin und Sozialhilfe abheben.

Hürde Nr. 1: Zwangsberatung
Ein Beispiel ist u. a. die zwangsweise vorgeschriebene Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch. Auch wenn diese z. B. vor zwei Jahren in Frankreich abgeschafft wurde, besteht sie in einigen Ländern immer noch mit unterschiedlichen Vorgaben. Während z. B. in Holland und Österreich jeder Arzt diese Beratung vornehmen darf und es keine inhaltlichen Vorgaben gibt, ist sie in Deutschland wesentlich rigider vorgeschrieben und erschwert den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. Unklar bleibt, warum es so schwer ist, eine Beratung als das anzubieten, was sonst selbstverständlich ist, nämlich freiwillig.

Hürde Nr. 2: „Bedenkzeit“
Ein anderes Beispiel für die nach wie vor bestehende Bevormundung von Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft, ist die vorgeschriebene „Bedenkzeit“ zwischen einer Beratung und der Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Idee einer gesetzlich vorgeschriebenen „Bedenkzeit“ zwischen einer Beratung

und einer medizinischen Behandlung ist in der Medizin aus gutem Grund unüblich. Vielmehr garantiert der Gesetzgeber für die Arzt-Patienten-Beziehung einen Sonderstatus und schützt diese ausdrücklich. Es obliegt alleine den beiden handelnden Personen, das beste Vorgehen für eine konkrete Situation zu finden. Wenn nun per Gesetz lediglich vor dem Schwangerschaftsabbruch eine „Bedenkzeit“ zwangsweise verordnet wird, scheint dies auf folgenden Missverständnissen zu beruhen:

  • Schwangere Frauen müssten quasi vor sich selbst geschützt werden, damit sie sich nicht vorschnell gegen ein Kind und für das Ende der Schwangerschaft entscheiden.
  • Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft würden erst nach einer Beratung mit einer für sie fremden Person in den eigentlichen Entscheidungsfindungs-prozess einsteigen
  • und eine willkürlich lange Bedenkzeit hätte einen überwiegend positiven Effekt und könnte die Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen reduzieren. Es ist offensichtlich, dass keine dieser Annahmen zutrifft.

tabelle-bedenkzeiten-europa

Wie in der Tabelle dargestellt, ist die vorgeschriebene Bedenkzeit von Land zu Land sehr unterschiedlich, was die Länge, die Berechnung und Ausnahmen betrifft. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse der Frauen in den angeführten Ländern nicht wesentlich unterscheiden. Womit die Wartezeit den meisten Frauen als das erscheinen muss, was sie ist: eine willkürliche und ihren Bedürfnissen nicht entsprechende Bevormundung.
Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern spezielle Regelungen. In Deutschland zum Beispiel darf eine Frau nicht von den gleichen Fachkräften beraten und behandelt werden. Eine solche Regelung ist in der Medizin einmalig. Vielmehr ist es selbstverständlicher Standard, dass die Fachkräfte, zu denen man im Rahmen von Vorgesprächen und Untersuchungen Vertrauen aufgebaut hat, auch einen Eingriff durchführen, beziehungsweise während des Eingriffes auch die Betreuung
übernehmen.

Interessanterweise ist die Vorschrift im Nachbarland Belgien genau umgekehrt, dort darf die Beratung ausschließlich durch die selbe Institution erfolgen, die auch den Schwangerschaftsabbruch durchführt. Auch bei dieser Vorschrift ist kein Vorteil für die betroffene Frau erkennbar. Es ist schwer nachvollziehbar, warum
dieser wichtige Qualitätsstandard ausgerechnet bei einer Krisensituation einer ungewollten Schwangerschaft nicht gelten soll. In anderen Bereichen der Medizin würde ein derartiges Vorgehen aus gutem Grund als unethisch bis hin zu seelisch grausam gelten.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Rahmenbedingungen im Vorfeld eines Schwangerschaftsabbruchs sowie bei der Durchführung in den meisten Ländern kaum bis gar nicht nach den Bedürfnissen der betroffenen Frauen ausgerichtet sind und häufig wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lassen. Vielmehr manifestieren sich in den willkürlich anmutenden und von Land zu Land
sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen die Phantasien und Projektionen
von beruflich Unerfahrenen und persönlich Nichtbetroffenen.

Ermutigende Entwicklungen
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte war insofern ermutigend, als die Regelungen in vielen Ländern geändert wurden und heute weniger restriktiv sind. Besonders erwähnenswert ist das Beispiel Kanada. Dort hat sich bereits seit langem die Einsicht durchgesetzt, dass ein Schwangerschaftsabbruch einer ungewollten Schwangerschaft eine ärztliche Behandlung ist und keiner gesetzlichen Einmischung bedarf. Deshalb erklärte der oberste Gerichtshof das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch 1988 nach längeren juristischen Auseinandersetzungen als verfassungswidrig und strich es ersatzlos.

Abschließend sollte noch der Genderaspekt betrachtet werden. Männer können bekanntlich weder schwanger werden, noch selbst einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Die Erhaltung der reproduktiven Gesundheit von Frauen liegt aber auch in unserem Interesse. Wir sollten uns deshalb für Rahmenbedingungen
einsetzen, damit Frauen, die ja durch unser Zutun schwanger wurden, eine ungewollte Schwangerschaft bestmöglichst und ohne unnötiges Leid beenden können.

Kosten: sehr variabel
Abgesehen von der ständig wachsenden Aufmerksamkeit für Schwangerschafts-abbruchmethoden ist über die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs immer noch zu wenig bekannt. Die vorhandenen Daten wurden mit einem Fragebogen erhoben, der u.a. an Gynäkologen, Krankenhäuser und Familienplanungszentren
versandt wurde. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Kosten für einen
Schwangerschaftsabbruch stark variieren – innerhalb von Europa bewegen
sie sich zum Beispiel zwischen 0 und 517 Euro, wobei die meisten Länder in Westeuropa die teilweise oder vollständige Kostenübernahme unterstützen.  Im
Gegensatz dazu müssen die meisten Frauen in Osteuropa und auch in Österreich
den Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen. Darüber hinaus gibt es immer noch einige Länder in Europa, in denen Frauen aufgrund des Einflusses der Katholischen Kirche überhaupt keinen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch haben, weil er illegal ist. Dies gilt für Irland, Malta und Polen. In Portugal ergab eine kürzlich erfolgte Volksabstimmung eine Mehrheit für die Legalisierung.
Es bleibt abzuwarten, wann dies umgesetzt wird.

Fazit: Offensichtlich gibt es in der Europäischen Union eine ungenügende
Kommunikation und Kooperation der Verantwortlichen in Bezug auf die praktischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs. Die Kostenübernahme
von Verhütung und Schwangerschaftsabbruch – so lässt sich aus der Studie tendenziell ablesen – ist kein Luxus, sondern Kennzeichen und Basis für den hohen Stellenwert der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in der Gesellschaft allgemein.

familia Magazin 01/2007

Mythen und Fakten

Monday, April 27th, 2009

Mythos Abtreibung: Was ist richtig?
von Dr. Paul Kochenstein

Mythos 1: Man kann nicht für die Möglichkeit einer Abtreibung sein und gleichzeitig gegen Krieg oder Todesstrafe
Falsch: Befürworter der Möglichkeit abzutreiben zu sein, hängt mit der Idee zusammen, dass jede Frau das Recht hat zu entscheiden, ob Sie eine Schwangerschaft austragen kann/will oder nicht. Opfer in Kriegen oder bei der Todesstrafe sind ausgewachsene und bewusste Lebewesen. Die moralischen Fragen, die hinter den Themen stehen, sind völlig verschiedene.

Mythos 2: Eine Abtreibung verursacht Brustkrebs
Falsch: 1997 wurde im New England Journal of Medicine die größte Studie mit 1.5 Millionen Teilnehmerinnen zu diesem Thema veröffentlicht. Ergebnis war, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer Abtreibung und einem höheren Risiko an Brustkrebs besteht. Allerdings reduziert das Austragen eines Kindes das Risiko von Brustkrebs.

Mythos 3: „So sieht eine Abtreibung aus”
Falsch: Die meisten Bilder, die Demonstranten gegen Abtreibungen verwenden, sind entweder bearbeitet oder Bilder von Spätabtreibungen aufgrund einer schweren Fehlbildung des Fötus oder Erkrankung der Frau. Der größte Teil aller Abtreibungen wird aber vor der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt, sehr viele Abbrüche sogar vor der 6. Woche. Siehe dazu Bilder von einem Fruchtsack.

Mythos 4: Föten fühlen bereits der frühen Schwangerschaft Schmerzen:

Falsch: Die Nervenzellen von Föten können zwar auf Reize reagieren, aber für die Schmerz-Empfindung benötigen wir das Großhirn, welches sich erst in der späteren Schwangerschaft ausbildet.

Mythos 5: Föten erlangen in der achten Woche ein Bewusstsein:
Falsch: Föten entwickeln in der siebten Woche einen Hirnstamm, aber sind bis zum dritten Trimester nicht zu einem Bewusstsein fähig. Höchstwahrscheinlich bleiben sie sogar noch bis zu ihrer Geburt ohne Bewusstsein.

Mythos 6: Die Pille danach verursacht eine Abtreibung
Falsch. Die Pille danach verhindert eine Schwangerschaft, indem sie die Befruchtung der Eizelle blockiert. Sie kann keine Abtreibung verursachen. Wenn die Anzahl an Abtreibungen verringert werden soll, ist der beste Weg dazu, Verhütungsmittel und die Pille danach überall auf der Welt zugänglich zu machen

Mythos 7: Abtreibungen zu verbieten, wird sie beseitigen
Falsch: In El Salvador und Nicaragua sind Abtreibungen illegal und werden mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft. Trotzdem können Frauen leicht Mittel, welche eine Abtreibung einleiten, auf dem Schwarzmarkt erwerben. Das Verbot bewirkt lediglich, dass Abtreibungen spät in der Schwangerschaft, von unqualifizierten Menschen und unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt werden. Dies führt dann zu einer großen Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Frauen.
Auch in Europa war der Abbruch bis in die 70er Jahre verboten, und trotzdem hat es unglaublich viele Abbrüche gegeben, verbunden mit zahlreichen Komplikationen und Todesfällen aufgrund der unsachgemäßen Durchführung.

Mythos 8: Befürworter von Abtreibungen wollen mehr Abtreibungen

Falsch: Befürworter setzen sich dafür ein, Jugendliche aufzuklären, den Zugang zu Verhütungsmitteln zu erleichtern und die Abtreibungen, die sowieso stattfinden unter besten Bedingungen durchzuführen.

Mythos 9: Befürworter wollen Abtreibungen bis zur Geburt ermöglichen
Falsch: Befürworter wollen Frauen einen möglichst frühen Zugang zu einer Abtreibung ermöglichen. Allerdings gibt es sehr selten Ausnahmesituationen, wie eine schwere Fehlbildung des Föten oder eine Erkrankung der Frau. In diesen Fällen muß auch eine Abtreibung später in der Schwangerschaft möglich sein.

Mythos 10: Das menschliche Leben beginnt bei der Empfängnis

Falsch: Das menschliche Leben fängt sogar vor der Empfängnis an, da die Samen- und Eizellen bereits lebendige Dinge sind. Es ist wesentlich relevanter, darüber zu sprechen, wann Empfindungen und Selbsterkenntnis beginnen. Untersuchungen haben gezeigt, dass die übergeordnete Hirnentwicklung erst ab der 23. Woche beginnt.

Quelle: experto.de

Widerspricht die Durchführung von Abtreibungen nicht dem Hippokratischen Eid, den alle Ärzte ablegen?
Der Hippokratische Eid, datiert ungefähr um 460 – 377 v. Chr. und ist heutzutage ein symbolisches Ritual, an dem die meisten medizinischen Absolventen nicht mehr teilnehmen. Der Eid befürwortet nicht ein Verbot für alle Formen von Schwangerschaftsabbrüchen. ARCC (The Abortion Rights Coalition of Canada)
stimmt mit jenen medizinischen Schulen überein, die den Eid revidiert und modernisiert haben um den gesellschaftlichen Wertewandel, die geänderten Gesetze, und neue medizinische Technologien zu reflektieren.
Jene, die sich gegen einen legalen Schwangerschaftsabbruch stellen, ignorieren einfach moderne Ethik und klammern sich an eine ungenaue Version des Eids, um ihre eigene Ansicht zum Abbruch zu legitimieren.

Mythen nach einem Abbruch:

Können Frauen später noch ein Kind bekommen?
Dies ist eine der häufigsten Fragen der Frauen, weil immer noch der Mythos herrscht, eine Frau könne nach einem Abbruch nicht mehr schwanger werden. Es sind keine negativen Auswirkungen auf eine spätere Fruchtbarkeit bekannt. Vielmehr kann die Frau gleich nach dem Abbruch wieder schwanger werden.

Fruchtbarkeit – Verhütung

Eine vorliegende Schwangerschaft belegt die Fruchtbarkeit. Ein komplikationsloser Abbruch hat keine negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit. Der nächste Eisprung findet etwa 2 Wochen nach einem Abbruch statt. Dabei kann die Frau sofort wieder schwanger werden, falls sie keine sichere Verhütung anwendet. Mit hormonellen Verhütungsmethoden (Pille, Stäbchen, Ring, Pflaster, Drei-Monatsspritze) sollten sie gleich nach dem chirurgischen Abbruch beginnen. Beim medikamentösen Abbruch kann sie am Tag nach Blutungsbeginn mit einer hormonellen Verhütungsmethode Ihrer Wahl beginnen.

Psychische Befindlichkeit nach einem Schwangerschaftsabbruch:

Viele Frauen erleben die Zeit bis zum Abbruch belastend und fühlen sich nach dem Eingriff erleichtert. (Siehe auch das Buch: ‚Traurig und befreit zugleich’, Erfahrungsberichte von Frauen, Link)
Um psychischen Problemen vorzubeugen ist es wichtig, dass sie
- vorher gut informiert wurden
- die Entscheidung selbstbestimmt getroffen haben
- eine wohlwollende, soziale Akzeptanz ihrer Entscheidung in ihrem persönlichen Umfeld vorhanden ist
- in einer angenehmen Atmosphäre optimal medizinisch und menschlich betreut wurden
. Ein Schwangerschaftsabbruch kann durchaus auch als Befreiung und Erleichterung erlebt werden. Zeitweise Phasen der Traurigkeit sind Teil eines normalen Verabreitungsprozesses, wie in jeder anderen Krisensituation auch.

Aktuelle Übersichtsarbeit zu psychischen  Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen

Frauen, die eine Abtreibung hatten, leiden nicht häufiger unter psychischen Problemen als Frauen, die eine ungeplante Schwangerschaft ausgetragen haben und auch nicht häufiger als Frauen insgesamt!
Dies wurde durch eine Expertengruppe der amerikanischen Gesellschaft für Psychologie APA auf der Basis von über 220 ausgewerteten wissenschaftlichen Studien erneut bestätigt.

Eine Arbeitsgruppe der Amerikanischen Gesellschaft für Psychologie (American Psychological Association task force on mental health and abortion) hat alle in englischer Sprache verfügbaren Studien seit 1989, die sich mit Faktoren der psy-
chischen Gesundheit im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen befassen, ausgewertet.

Als wichtigste Schlussfolgerung betont die AG:

Die Studien belegen, dass ungeplant schwangere Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, nicht mehr psychische Probleme haben als Frauen, die eine ungeplante Schwangerschaft austragen. In Bezug auf Mehrfachabbrüche sind die Daten widersprüchlich. Viele der ausgewerteten Studien haben schwer wiegende methodische Mängel. Auf Grund unterschiedlicher Studienqualitäten können die Ergebnisse kaum miteinander verglichen werden.  Zwar erleben einige Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch Trauer und Verlustgefühle und manche haben klinisch bedeutsame Probleme wie Depressionen oder Angstgefühle. Die Studien belegen jedoch nicht, ob diese Probleme durch den Abbruch verursacht wurden oder durch andere Faktoren.

Die AG stellt fest, dass bestimmte Risikofaktoren häufiger zu psychischen Problemen nach einer Schwangerschaft führen (unabhängig davon, ob diese ausgetragen wird oder nicht). Die gleichen Faktoren führen aber auch zu ungewollten Schwangerschaften.

Zu diesen Faktoren zählen:
Armut, Gewalterfahrung oder psychische Probleme in der Vorgeschichte, Alkohol- und/oder Drogenkonsum, vorausgehende ungewollte Geburten.

Wenn der Einfluss dieser Faktoren nicht ausreichend berücksichtigt wird, kann dies zur Annahme ursächlicher Zusammenhänge zwischen psychischen Problemen und Schwangerschaftsabbrüchen führen, wo die psychischen Probleme eigentlich andere Ursachen haben.

Weiterhin schließt die AG aus dem vorhandenen Material, dass Frauen aus sehr unterschiedlichen persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gründen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen und dass alle diese Gründe das Befinden nach einem Abbruch beeinflussen können.

Dem Bericht zufolge waren negative psychische Reaktionen nach einem Abbruch häufiger, wenn Frauen eine gewünschte Schwangerschaft aufgrund von äußerem Druck beendeten oder wenn sie ihre Schwangerschaft vor der Familie und
Freunden geheim halten mussten.

Es gibt kaum Studien, die die Auswirkungen eines Abbruchs auf die psychische Gesundheit mit angemessenen Vergleichsgruppen untersuchen.
Dies wären zum Beispiel Mutterschaft und Adoption. Deshalb empfiehlt die AG gut geplante und sorgfältig durchgeführte Studien, die den Einfluss verfälschender Faktoren identifizieren, das Risiko von Abbrüchen für die psychische Gesundheit im Vergleich zu den Alternativen klären sowie andere Faktoren einbeziehen, die die psychische Gesundheit beeinflussen können.

Quelle: Report of the APA Task Force on Mental
Health and Abortion American Psychological
Association, veröffentlicht: 8/13/2008,
file_pdf_small apa.org.abortion-report.pdf

Weitere Informationen und Quellen zu psychischen Folgen von Schwangerschafts-abbrüchen finden sich in übersichtlicher Weise zusammengestellt auf den Internetseiten der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwan-
gerschaftsabbruchs (SVSS),
svss-uspda.

file_pdf_small Quelle: profamilia.de

Gesellschaftliche Zusammenhänge

Monday, April 27th, 2009

Schwangerschaftsabbruch: Phantasie der Gesellschaft und Realität der betroffenen Frauen. Vortrag von Dr. Christian Fiala, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynmed Ambulatorium Wien.

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Die Feststellung einer ungewollten Schwangerschaft ist für die meisten Frauen eine Krisensituation, auch wenn das Ausmaß der Krise sehr unterschiedlich ist. Gemeinsam ist jedoch fast allen, dass sie die Diagnose einer ungewollten Schwangerschaft unvorbereitet trifft. Das heißt, dass sie sich weder inhaltlich, noch bezüglich der Adressen für Beratungsstellen oder Institutionen für die Durchführung eines Abbruchs vorbereitet haben. Die Diagnose einer ungewollten Schwangerschaft bringt die betroffenen Frauen in einen Informationsnotstand. Innerhalb sehr kurzer Zeit benötigen sie sehr viele Informationen. Diese Suche nach Informationen wird durch einige Besonderheiten deutlich erschwert:

  • Die Informationen betreffen einen der intimsten Bereiche des Lebens
  • Dieser Bereich ist in unserer Gesellschaft stark tabuisiert
  • Häufig ist die Schwangerschaft auch nicht das Ergebnis einer bestehenden, sozial akzeptierten Beziehung, weshalb schon alleine die Tatsache der Schwangerschaft nicht bekannt werden darf
  • Das eigene soziale Umfeld der Frau, aber auch Professionalisten aus dem Sozialbereich reagieren nicht selten mit moralischer Verurteilung, Ablehnung von Hilfe oder gar irreführenden Informationen
  • Die benötigten Informationen sind sehr umfangreich und komplex. Sie betreffen körperliche, als auch psychische Abläufe. Gefragt ist sowohl Grundsätzliches über den Abbruch, als auch Konkretes, wie Methoden des Abbruchs und Adressen.
  • Die anstehende Entscheidung hat große Auswirkungen auf das eigene soziale Umfeld, zentrale zukünftige Lebensbereiche und ist nicht rückgängig zu machen.
  • Mit dem Partner ist eine zweite Person unmittelbar und direkt  betroffen und in die Entscheidung mehr oder weniger mit einbezogen.
  • Nicht zuletzt ist das Informationsbedürfnis individuell sehr verschieden und liegt teilweise sehr weit auseinander, wodurch es nicht immer leicht ist, die individuell notwendigen Informationen zu vermitteln.

Auf diese Bedürfnisse reagieren die Gesellschaften unterschiedlich, wobei historisch fast ausnahmslos eine rigide Bevormundung vorherrschte. Diese war Ausdruck der Überzeugung einer männlich dominierten gesellschaftlichen Führungsschicht, dass schwangere Frauen nicht verantwortungsvoll über ihre Schwangerschaft entscheiden könnten. Deshalb müsste die Gesellschaft eingreifen, um sicherzustellen, dass „richtig“ entschieden werde. Diese Bevormundung führte u.a. zu einem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen, was wiederum einer der Gründe für die unvorstellbar hohe Müttersterblichkeit war. In vielen Entwicklungsländern ist dies immer noch der Fall, weil Abbrüche dort aufgrund der nach wie vor geltenden mittelalterlichen Gesetze der ehemaligen Kolonialmächte illegal sind.
Regelungen, die auf dieser Bevormundung basieren wurden in den letzten Jahrzehnten langsam geändert und den Frauen, bzw. Paaren wurde die Autonomie über ihre Fruchtbarkeit großteils zurückgegeben. Als Ergebnis dieser Entwicklung haben z.B. Frauen in Holland nicht nur ein sehr hohes Ausmaß an Autonomie, sondern deshalb auch die weltweit niedrigste Rate an Schwangerschaftsabbrüchen. Auf der anderen Seite gibt es immer noch Regelungen, welche der alten Diktion folgen und sich von inzwischen etablierten Standards in der Medizin und Sozialhilfe abheben. Gelegentlich gibt es sogar Wortmeldungen diese patriarchalen Restriktionen entgegen alle Vernunft und ohne irgendeinen Vorteil für die betroffenen Frauen wieder einzuführen.
Beispiele sind u.a. eine zwangsweise vorgeschriebene Beratung vor dem Abbruch. Auch wenn diese z.B. vor zwei Jahren in Frankreich abgeschafft wurde, besteht sie in einigen Ländern immer noch mit unterschiedlichen Vorgaben. Während z.B. in Holland und Österreich jeder Arzt diese Beratung vornehmen darf und es keine Inhaltlichen Vorgaben gibt, ist sie in Deutschland wesentlich rigider vorgeschrieben und erschwert den Zugang zum Abbruch. Unklar bleibt, warum es so schwer ist, eine Beratung, wie sonst auch üblich, freiwillig anzubieten.

Ein anderes Beispiel für die nach wie vor bestehende Bevormundung von Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft, ist eine vorgeschriebene Bedenkzeit zwischen einer Beratung und der Durchführung des Abbruchs. Die Idee einer gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit zwischen einer Beratung und einer medizinischen Behandlung ist in der Medizin aus gutem Grund unüblich. Vielmehr garantiert der Gesetzgeber für die Arzt-Patienten Beziehung einen Sonderstatus und schützt diese ausdrücklich. Es obliegt alleine den beiden handelnden Personen, das beste Vorgehen für eine konkrete Situation zu finden. Wenn nun per Gesetz lediglich vor dem Abbruch eine Bedenkzeit zwangsweise verordnet wird, scheint dies auf drei Missverständnissen zu beruhen:

  • Schwangere Frauen müssten quasi vor sich selbst geschützt werden, damit sie sich nicht vorschnell gegen ein Kind und für das Ende der Schwangerschaft entscheiden,
  • Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft würden erst nach einer Beratung mit einer für sie fremden Person in den eigentlichen Entscheidungsfindungsprozess einsteigen und
  • Eine willkürliche lange Bedenkzeit hätte einen vorwiegend positiven Effekt und könnte die Häufigkeit von Abbrüchen reduzieren.

Es ist offensichtlich, dass keine dieser Erwartungen zutrifft. Auch gibt es unter den Fachkräften in denjenigen Ländern, die keine Bedenkzeit kennen, kein Bedürfnis eine solche einzuführen. Auch ist von keiner selbst betroffenen Frau bekannt, die eine derartige Bedenkzeit gefordert hätte.
Wie in der Tabelle dargestellt, ist die vorgeschriebene Bedenkzeit von Land zu Land sehr unterschiedlich, was die Länge, die Berechnung und allfällige Ausnahmen betrifft. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse der Frauen in den angeführten Ländern nicht wesentlich unterscheiden, Womit die Wartezeit den meisten Frauen als das erscheinen muß, was es ist: eine willkürliche und ihren Bedürfnissen nicht entsprechende Bevormundung.
Tabelle 1: Übersicht über vorgeschriebenen Bedenkzeiten in Europa

Land Bedenkzeit Details
Belgien 6 Tage Von dem ersten Kontakt mit einer
Beratungsstelle
Deutschland 3 Tage 3 volle Tage, Bescheinigung einer
zugelassenen Beratungsstelle
Frankreich 7 Tage Vom ersten Kontakt mit einer Fachkraft,
Arzt/Beraterin/Hebamme/Krankenschwester,
kann gegen Ende der Frist des legalen
Abbruchs verkürzt werden
Holland 5 Tage (erst ab dem 44.) 5 volle Tage vom ersten Kontakt mit einer
Fachkraft, mit vielen Ausnahmen: u.a. kann
gegen Ende der Frist verkürzt werden
Italien 7 Tage Vom ersten Kontakt mit einem Arzt (mit
Bescheinigung)

Keine gesetzliche Bedenkzeit in: Dänemark, Finnland, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien
Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern spezielle Regelungen, wie die, dass die Frau nicht von den gleichen Fachkräften beraten auch und behandelt, bzw. betreut werden darf. Eine solche Regelung ist in der Medizin einmalig. Vielmehr ist es selbstverständlicher Standard, dass die Fachkräfte, zu denen man im Rahmen von Vorgesprächen und Untersuchungen Vertrauen aufgebaut hat, auch einen allfälligen Eingriff durchführen, bzw. während des Eingriffes auch die Betreuung übernehmen. Die Konstanz der betreuenden Personen ist besonders bei dem Abbruch wichtig, damit die Frauen nicht jedes Mal ihre ganze intime Geschichte erzählen müssen. Nur so kann eine gewisse Vertrautheit entstehen, welche den Behandlungsverlauf positiv beeinflusst. Es ist schwer nachvollziehbar, warum dieser wichtige Qualitätsstandard ausgerechnet bei einer Krisensituation einer ungewollten Schwangerschaft nicht gelten soll. In anderen Bereichen der Medizin würde ein derartiges Vorgehen aus gutem Grund als unethisch bis hin zur seelische Grausamkeit gelten.
Wenn es also eine Verordnung im Interesse der betroffenen Frauen bezüglich des behandelnden Personals geben sollte, dann müsste die sicherstellen, dass die Beratung ausschließlich von Fachkräften gemacht werden darf, die auch einen allfälligen Abbruch durchführen.

Ein anderes Beispiel aus der Schweiz: dort muss eine Frau, sogar nach dem kürzlich liberalisierten Gesetz immer noch schriftlich erklären, dass sie sich in einer Notlage befindet, bevor sie einen Abbruch legal vornehmen lassen kann. Auch hier ist für die betroffene Frau kein Vorteil durch ein derartiges, in der Medizin unübliches Vorgehen zu erkennen. Vielmehr entsteht der Eindruck es handle sich um eine Alibiaktion, welche der betroffenen Frau jedoch das Gefühl vermittelt, sie müsse sich für ihr Tun gegenüber der Gesellschaft rechtfertigen.

Eine wichtige positive Entwicklung ist die zunehmende Verbreitung des Internet. Dieses verbindet viele Vorteile für Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft. Ohne großen Aufwand und unabhängig von Öffnungszeiten haben sie ungehinderten Zugang zu einem großen Ausmaß an Informationen von unterschiedlichen Standpunkten. Sie können wiederholt in das Netz gehen, wenn neue Überlegungen aufgetaucht sind. Das Wichtigste dabei, ihre Privatsphäre ist gewahrt, sie müssen nichts von sich erzählen und sich vor niemandem rechtfertigen. Erfahrungsgemäß sind Frauen, die sich über Internet informiert haben, überdurchschnittlich gut vorbereitet, was die Beratung und Behandlung positiv beeinflusst.
Bezüglich Internet gibt es lediglich zwei Nachteile: zum einen haben nicht alle Frauen Zugang dazu. Zum anderen sind religiöse Fanatiker sehr stark mit Homepages vertreten und es ist unmöglich deren emotionaler Propaganda und Falschinformation zu entgehen. Auch kommen bei Anfragen mit Suchmaschinen deutlich mehr Homepages von religiös motivierten Vereinigungen, als Seiten mit konstruktiven und neutralen Informationen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Rahmenbedingungen im Vorfeld eines Abbruchs, sowie bei der Durchführung, in den meisten Ländern kaum bis gar nicht nach den Bedürfnissen der betroffenen Frauen ausgerichtet sind und häufig wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lassen. Vielmehr manifestieren sich in den willkürlich anmutenden und von Land zu Land sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen die Phantasien und Projektionen von beruflich Unerfahrenen und persönlich Nichtbetroffenen. Leider führen die restriktiven, nicht bedarfsorientierten Rahmenbedingungen genau zum Gegenteil dessen, was sie angeblich erreichen sollen.
Vergleicht man die Häufigkeit von Abbrüchen in verschiedenen Ländern, ist offensichtlich, dass diejenigen Länder die niedrigsten Abbruchraten haben, in welchen sich die Rahmenbedingungen am ehesten nach den Bedürfnissen richten und Frauen im Zugang zu Sexualaufklärung, Verhütung und zum Abbruch größtmögliche Autonomie haben, z.B. Holland. Auf der anderen Seite, finden sich die höchsten Raten an Abbrüchen in den Ländern mit der stärksten Bevormundung von Frauen bezüglich ihrer Reproduktiven Gesundheit, z.B. USA.
Während also diese nicht bedarfsorientierten Rahmenbedingungen ihr erklärtes Ziel weit verfehlen, haben sie aber deutlich negative Auswirkung auf das körperliche und psychische Erleben der Betroffenen. Diese Aspekte sollten in der öffentlichen Diskussion und bei der Formulierung neuer Rahmenbedingungen im Vordergrund stehen.
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte war insofern ermutigend, als die Regelungen in vielen Ländern geändert wurden und heute weniger restriktiv sind. Besonders erwähnenswert ist das Beispiel Kanada. Dort hat sich bereits seit langem die Einsicht durchgesetzt, dass ein Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft eine ärztliche Behandlung ist und keiner gesetzlichen Einmischung bedarf. Deshalb erklärte der oberste Gerichtshof das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch 1988 nach längeren juristischen Auseinandersetzungen als verfassungswidrig und strich es ersatzlos. Wir dürfen gespannt sein, wie lange es dauert, bis dieser lösungsorientierte Ansatz auch in anderen Ländern die nach wie vor bestehenden ideologisch motivierten Regelungen ersetzt.
Es wäre bereits ein großer Fortschritt, wenn auch religiös motivierte Menschen akzeptieren würden, dass jede Lösung bei Vorliegen einer ungewollten Schwangerschaft der Zustimmung der betroffenen Frauen bedarf und nicht gegen ihren Willen durchgesetzt werden kann.
Wir hätten bereits wesentlich weniger Abbrüche, wenn all diejenigen, die neue Restriktionen erfinden oder alte wieder einführen möchten, stattdessen ihre Energie in die Prävention von ungewollten Schwangerschaften investieren würden.

Abschließend möchte ich noch einen Gender Aspekt einbringen. Als Männer können wir bekanntlich weder schwanger werden, noch selbst einen Abbruch vornehmen lassen. Die Erhaltung der reproduktiven Gesundheit von Frauen liegt aber auch in unserem Interesse, wir sind direkt davon betroffen und abhängig. Wir sollten uns deshalb für Rahmenbedingungen einsetzen, damit Frauen, die ja durch unser Zutun schwanger wurden, eine ungewollte Schwangerschaft bestmöglichst und ohne unnötiges Leid beenden können.

Wie geht es Frauen nach einem Abbruch

Monday, April 27th, 2009

Psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs –
brauchen Frauen eine psychologische „Nachbetreuung“?

Die wenigsten Frauen haben nach einem Schwangerschaftsabbruch lang anhaltende psychische Probleme, sofern sie vorher gut informiert wurden, eine klare Entscheidung getroffen haben, sowie in einer angenehmen Atmosphäre optimal medizinisch betreut wurden. Wichtig für eine gute Verarbeitung ist allerdings auch eine soziale Akzeptanz.
Zeitweise Phasen der Traurigkeit sind Teil eines ganz normalen Verarbeitungsprozesses, wie in jeder anderen Krisensituation auch.

Frauen leiden nach einem Abbruch nicht an einem „Post Abortion Syndrom“ – es ist unbestritten, dass einzelne Frauen Mühe haben den Abbruch zu verarbeiten. Der Abbruch dürfte aber in den seltensten Fällen alleinige Ursache dieser psychischen Schwierigkeiten sein – das sogenannte PAS ist eine Erfindung der extremen amerikanischen Abtreibungsgegner. Die APA (American Psychological Association) hat PAS nie anerkannt und 1989 u.a. dazu veröffentlicht:

-Falsche Behauptungen über angeblich weit verbreitete schwerwiegende psychische Auswirkungen der Abtreibung werden als Argument für restriktive
Abtreibungsgesetze verwendet.

-Unwissenschaftliche öffentliche Erklärungen über psychische
Reaktionen nach ungewollter Schwangerschaft und Abtreibung können
ihrerseits emotionalen Stress auslösen

-Die wissenschaftlichen Erkenntnisse stimmen weitgehend darin überein, dass der
legale Abbruch einer Schwangerschaft im ersten Trimenon, für die meisten Frauen
keine psychischen Risiken birgt.

-Die wissenschaftlichen Daten unterstützten in ihrer ganz großen Mehrzahl die
Schlussfolgerung, dass die Wahlfreiheit und der selbstverantwortliche Entscheid der Frau in kritischen Lebenssituationen ihre psychische Gesundheit fördern.

Wenn etwas ungewollt schwangere Frauen traumatisieren kann, dann ist
es der Moralterror von religiösen Fanatikern und deren irreführende
Propaganda.

Im folgenden können Sie hier noch drei ausgewählte Studien zum
Thema psychische Folgen nach einem Schwangerschaftsabbruch
nachlesen:
Nancy Russo (Psychologin/Women´s Studies, Arizona State University) präsentierte auf einer Tagung in Bern 2001 zum Thema „Psychische Folgen des
Schwangerschaftsabbruchs“ eine Studie (Russo & Zierk,1992) in der 5295 Frauen
von 1979 bis 1982 jährlich nach ihrem Wohlbefinden befragt wurden. Es stellte sich heraus, dass der wichtigste Bedingungsfaktor für das psychische Wohlbefinden im Jahr 1987 und für Depressionen im Jahr 1992 das Wohlbefinden 1980 war – völlig unabhängig davon, ob die Frau in der Zwischenzeit einen Schwangerschaftsabbruch hatte oder nicht.
Berufstätigkeit, höheres Einkommen, längere Ausbildung und kleinere Kinderzahl
waren unabhängig voneinander positive Einflussfaktoren für das Wohlbefinden im
Jahr 1987. Hingegen konnte kein unabhängiger Zusammenhang zwischen einem SA und dem psychischen Wohlbefinden nachgewiesen werden.

In einer weiteren Studie von Russo (2001) wurden die Antworten einer Stichprobe von rund 2500 Frauen im Rahmen einer nationalen Gesundheitsbefragung analysiert. Frauen, die über einen SA berichteten, zeigten dabei häufiger Depressionen und hatten öfter Selbstmordgedanken als die Vergleichsgruppe. Gleichzeitig berichteten sie aber auch häufiger über erlebte Vergewaltigungen, über körperliche und sexuelle Gewalt in der Kindheit und über gewalttätige Partner. Wenn diese Faktoren berücksichtigt wurden, gab es wiederum keinen Zusammenhang zwischen einem SA und einem schlechteren psychischen Gesundheitszustand. Das vorbestehende psychische Befinden bestimmt das Befinden einer Frau nach dem SA. Physische Gewalt und sexueller Missbrauch haben einen entscheidenden Einfluss auf das vorbestehende Wohlbefinden. Der SA steht hier in „Wechselbeziehung“ und ist nicht zu verwechseln mit der „Ursache“.

Anne Gilchrist (1995) (Psychologin/Royal Cornhill Hospital UK) arbeitete an einer
Studie in England mit, an der 13000 Frauen, die ungewollt schwanger geworden
waren, beteiligt waren und ihr Einverständnis gegeben hatten, dass in den
Folgejahren ihre Hausärzte gesundheitliche Daten an das Forscherteam weitergab

Das Risiko psychologischer Probleme von Frauen, die eine ungewollte
Sschwangerschaft abbrechen ließen (n= 6410) wurde mit jenen verglichen, die
keinen Abbruch durchführen ließen (n=6151)
Von 1976 bis 1987 wurden die gesundheitlichen Daten der Frauen verglichen:
Resultat: Berücksichtigt man die psychiatrische Vorgeschichte der Frauen, dann
haben Frauen nach einem SA nicht häufiger psychische Probleme als Frauen,
diejenigen die die Schwangerschaft austragen.
Bei jenen Frauen, die schon früher psychische Schwierigkeiten gehabt hatten, traten häufiger psychische Probleme auf als bei Frauen, die vorher keine psychischen Probleme hatten – und zwar sowohl in der Gruppe der Frauen die die SS austrugen als auch in der Gruppe, die einen Abbruch durchführen ließen.
Dieses Ergebnis deutet darauf hin, dass Schwangerschaftsabbruch an sich nicht mit einem erhöhten Risiko späterer psychischer Störungen verbunden ist.
Vorbestehende psychische Probleme erhöhen das Risiko, ob nun die
Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird.

Dieses Wissen kann für die einzelne Frau, die vor dem Entscheid steht wichtig sein
und es ist wichtig für Personen, die in der Beratung tätig sind!
Risikofaktoren, die eine Verarbeitung eines Schwangerschaftsabbruchs erschweren
können, sind psychische oder psychiatrische Vorerkrankungen – aber auch eine
Entscheidung auf äußeren Druck hin, ungünstige Umstände unter welchen der
Eingriff stattfindet, eine geringe soziale Unterstützung und eine bereits weit
fortgeschrittene Schwangerschaft.
Das vorbestehende psychische Befinden bestimmt im Wesentlichen das
psychische Befinden einer Frau nach einem Schwangerschaftsabbruch. Der
Schwangerschaftsabbruch an sich ist nicht mit einem erhöhten Risiko späterer
psychischer Störungen verbunden.

Es gibt auch keine Belege dafür, dass Trennungen in Partnerschaften nach
Schwangerschaftsabbrüchen häufiger vorkommen als bei Paaren, die keinen
Abbruch erlebten. Eine gemeinsame Haltung bei der Entscheidungsfindung kann die Partnerschaft stärken.
Wir erleben es immer wieder, dass für viele Frauen ist die Zeit bis zum Abbruch
viel belastender ist als der Eingriff selbst oder die Zeit danach.
Gespräche und Unterstützung in einem Umfeld das „Akzeptanz in Wohlwollen“
vermittelt, sowie verständnisvolle FreundInnen, Partner und FrauenärztInnen sind hilfreich bei der weiteren psychischen Verarbeitung, so wie bei jeder größeren
Entscheidung im Leben.

Eine ungewollte Schwangerschaft und die daraus resultierende Entscheidung zu
ihrem Abbruch ist ein wichtiges, manchmal auch schmerzhaftes und oft das Leben
veränderndes Ereignis, das durchaus auch positive Folgen haben kann. Wie andere
wichtige Lebensereignisse kann dieser Prozess einen Zuwachs an Kompetenz für
die eigene Lebensgestaltung mit sich bringen.

Der Ausbau zusätzlicher psychologischer Beratungsstellen wird als nicht
notwendig erachtet. Das vorhandene Netzwerk an
Beratungsmöglichkeiten in Salzburg (Frauengesundheitszentrum ISIS,
Sexualberatungsstelle, Psychosomatische Ambulanz am SJS,  Frauentreffpunkt, , Familienberatungsstellen des Landes, Familienberatungsstelle der ProJuventute, Aktion Leben etc…) deckt unserer Ansicht nach die Nachfrage sehr gut ab. Schließlich ist nicht zu erwarten, dass das Angebot des Abbruchs in Salzburg eine Auswirkung auf die Gesamtzahl an Abbrüchen hat.

Noch ein Gedanke zum Schluss:
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nichts, worauf eine Frau stolz ist. Es ist auch
nichts, worüber sie sich zu schämen braucht. Es ist ganz einfach etwas, das zu
einem Frauenleben gehören kann.

Quelle: Mag. Petra Schweiger/Frauengesundheitszentrum ISIS

Psychische Reaktionen auf einen Schwangerschaftsabbruch

“Wenn eine ungewollte Schwangerschaft eingetreten ist, gibt es keine psychisch schmerzfreie Lösung dieser Situation. Ein Abbruch kann möglicherweise zu Gefühlen von Bereuen, Schuld oder Verlust führen. Aber auch die Alternativen, wie erzwungene Heirat, Adoptionsfreigabe des Kindes oder die zusätzliche Belastung eines ungewollten Kindes in einer bereits angespannten Beziehung können zu psychischen Problemen für die Frau, das Kind und die Gesellschaft führen. …
Schwere psychische Reaktionen auf einen Abbruch sind selten. Auch Psychosen kommen nur in Ausnahmefällen, mit einer Häufigkeit von 0,3 bis 1,2 auf 1.000 legale Abbrüche vor. Es wurden viele Einzelfallberichte und anekdotische Erzählungen publiziert. Ihnen gemeinsam ist jedoch, daß es dabei keinen klaren Hinweis auf eine ursächliche Verbindung zu dem Abbruch gibt. Obwohl einzelne Frauen und ihre Familie durchaus mit einer überwältigenden emotionalen Antwort auf dieses Ereignis reagieren, kommt dies sehr selten vor.

In der Literatur wurden folgende Frauen als besonders gefährdet für eine negative Reaktion beschrieben, weshalb ihnen eine spezielle Nachbetreuung angeboten werden sollte: Frauen, welche
• eine gewollte Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen
• in ihrer Entscheidung von ihrem Partner/den Eltern nicht unterstützt werden
• gedrängt wurden eine Entscheidung zu treffen, die sie später bereuen
• mit tiefen religiösen Überzeugungen in Konflikt kommen
• generell unsicher sind ob sie schwierige Situationen meistern können
• sich selbst die Schuld geben, daß sie schwanger geworden sind
• die Entscheidung zum Abbruch erst im zweiten Trimenon treffen konnten
• vorhergehende psychische Probleme hatten.

Die große Mehrheit der Frauen wird sowohl kurz nach einem Abbruch, als auch für einige Zeit danach, eine Mischung verschiedenster Gefühle haben, wobei jedoch eine positive Grundtendenz, im Sinne einer Erleichterung, vorherrscht.

Die Zeit der größten Belastung ist wahrscheinlich die Zeit, bevor die Entscheidung getroffen wurde.
Zusammengenommen ergibt sich aus den bisherigen Untersuchungen, daß ein legaler Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft vor der 12. Woche für die meisten Frauen nicht zu einer psychischen Notsituation führt. Sie scheinen dieses Ereignis vielmehr gut zu bewältigen und ihr Leben normal weiterzuführen. Wie bereits im Journal der Amerikanischen Ärztevereinigung (JAMA) publiziert, gibt es derzeit keine glaubwürdigen Hinweise auf die Existenz des sogenannten “postabortion Syndroms.”

(aus: Henry David, Transnational Family Research Institut, Bethesda, USA, in Proceedings of the congress “Abortion Matters”, Amsterdam, 1995)

“Frauen die zwei Jahre zuvor einen medikamentösen Abbruch hatten, unterscheiden sich nicht von denjenigen, die einen chirurgischen Abbruch hatten.Weder in ihrer Gesundheit, noch in ihrer psychischen Verfassung, noch beüglich ihrer Familienplanung. Nahezu alle Frauen legten jedoch großen Wert auf die freie Wahlmöglichkeit zwischen beiden Methoden des Abbruchs.”

(Medical abortion or vacuum aspiration? Two year follow up of a patient preference trial. Br J Obstet Gynaecol 1997)

Die Situation in Österreich

Monday, April 27th, 2009

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch mit einer sogenannten “Fristenlösung” geregelt. Dies bedeutet, der Abbruch einer Schwangerschaft ist straffrei, wenn er bis zum dritten Schwangerschaftsmonat von einem Arzt nach vorheriger Beratung durchgeführt wird.
Die Beratung ist in Österreich jedoch im Unterschied zu anderen Ländern im Gesetzestext nicht näher definiert, d. h. sie stellt keine Zwangsmaßnahme im Rahmen des Schwangerschaftsabbruches dar. Auch gibt es keine anderen Restriktionen, wie eine vorgeschriebene Wartezeit zwischen der ersten Beratung und dem Abbruch (drei Tage in Deutschland oder sieben Tage in Frankreich). Durch diese restriktivfreien Rahmenbedingungen ist es möglich, die Beratung und Begleitung ausschließlich nach den individuell sehr verschiedenen Bedürfnissen der betroffenen Frauen auszurichten.

Andererseits fehlen in Österreich Durchführungsbestimmungen für einen Schwangerschaftsabbruch, sowie eine Regelung für eine Kostenübernahme. Das hat zur Folge, daß es außerhalb von Wien nur wenige Ärzte oder Krankenhäuser gibt, die auch öffentlich die Durchführung von Abbrüchen anbieten. Dies bedeutet, daß Frauen außerhalb der Großstadt weiterhin auf die “Gunst” der Ärzte angewiesen sind. Ferner werden die Kosten für einen Abbruch nicht von der Krankenkasse übernommen. (Ebensowenig, wie die Kosten für Verhütungsmittel.) Die Abbrüche werden meist in Ordinationen von niedergelassenen Fachärzten oder Praktischen Ärzten durchgeführt. Die Preise variieren stark. Sie bewegen sich meist zwischen 350,- und 800,-Euro, je nach Institution und Arzt, gelegentlich wird aber auch das Doppelte verlangt.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

§97 StGB
(1) Die Tat ist nach §96 nicht strafbar,

wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderliche ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird: oder wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

Infos und Erfahrungen

Monday, April 27th, 2009

Viele Menschen haben feste Vorstellungen über eine ungewollte Schwangerschaft und mögliche Lösungen. Aber nur wenige haben die Situation selbst erlebt und können aus eigener Erfahrung darüber berichten. Deshalb sind falsche Vorstellungen weit verbreitet, insbesondere in der öffentlichen Diskussion.
Mehr dazu im Kapitel  mythen-und-fakten

Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Hintergrundinformationen zum Thema. Obwohl die Situation der betroffenen Frauen überall auf der Welt gleich ist, ist die gesellschaftliche Situation sehr unterschiedlich.

Ferner ist es eine weitverbreitete Überzeugung, dass die Gesellschaft betroffenen Frauen gewisse Restiktionen auferlegen soll. Auch dazu finden Sie Beispiele und Überlegungen.

Frauen berichten

Monday, April 27th, 2009

file_pdf_small Auszüge aus dem Buch ‘Traurig und befreit zugleich’
rororo Sachbuch: download: pdf


Marlene ist 30 Jahre alt und Taxifahrerin. Sie lebt in einer
Wohngemeinschaft, Ihr Schwangerschaftsabbruch liegt vier
Wochen zurück. Für sie war die Entscheidung gleich klar.

«Ich habe irgendwann festgestellt, daß ich schwanger bin. Ich war beim Arzt und habe es mir bestätigen lassen. Ich habe mir dann gleich einen Termin für die Abtreibung im Familienplanungszentrum besorgt. Als ich den Termin hatte, war ich glücklich und befreit. Ich bin schwanger geworden, weil ich die Pille nicht mehr nehmen will. Wir müssen uns seitdem mit Präservativen behelfen oder aufpassen oder sonst etwas. Mein Zyklus war durcheinander gekommen, weil ich im Urlaub war und eine sehr lange Flugreise hatte. Da ist es halt passiert. Es war auch Dummheit. Wir haben nicht richtig aufgepaßt. Ich weiß schon lange, daß ich keine Kinder haben will. Ich finde es nicht naturgegeben, daß wir als Frauen ein Kind haben müssen.

«Es hat mich enorm viel Kraft gekostet»

Sonja ist 35 Jahre alt und als Angestellte halbtags beschäftigt. Sie ist verheiratet und hat einen zwölfjährigen Sohn. Ihr Schwangerschaftsabbruch war vor sechs Wochen, und die psychische Verarbeitung des Erlebten beschäftigt sie noch sehr.

«Wir hatten mit der Temperaturmethode und Kondomen verhütet, und deshalb weiß ich auch nicht, wieso ich schwanger geworden bin. Als ich den Test gemacht hatte, fühlte ich mich in der Klemme. Im Hinterkopf habe ich aber gedacht, wenn mein Mann sich freuen würde, dann würde ich mich auch freuen. Mir war aber klar, daß er das nicht tun würde. Aber es hätte meine Entscheidung stark beeinflußt. Ich hatte dann das Gefühl gehabt, nicht so allein damit zu sein.
Ich habe dann gemerkt, daß es mir peinlich war, schwanger zu sein. Als ob ich dafür allein verantwortlich wäre. Ich habe dafür genausoviel oder sowenig getan wie mein Mann, und trotzdem war es mir peinlich. Ich habe ganz stark gemerkt, daß ich mir wünsche, daß mit dem Thema Abtreibung anders umgegangen wird. Nicht so theoretisch und nicht so moralisch.”

«Es war ein Wendepunkt in meinem Leben»

Christiane ist 26 Jahre alt, Studentin und lebt alleine. Ihr Schwangerschaftsabbruch liegt ein Jahr zurück. Vor dem Schwangerschaftsabbruch hatte ich die Befürchtung, daß ich vielleicht danach Depressionen bekomme. Man hört ja soviel davon. Meine psychische Lage war nicht allzu stabil. Ich habe hinterher bemerkt, daß es einfach nicht zutraf. Es ist nicht zwangsläufig so. Ich wäre nicht in der Lage gewesen, ein Kind wirklich so gut zu erziehen, wie ich es mir wünsche. Gerade durch meine eigene Erfahrung, nicht erwünscht zu sein, war ich bestärkt in meiner Entscheidung. Es ist richtiger, ein Kind nur dann zu bekommen, wenn man es wirklich möchte. Was mir auf dem Herzen liegt und was ich sehr schlimm finde, ist, daß soviel Irrtümer über psychische Folgen verbreitet sind. Daß nicht gefragt wird, haben mögliche Folgen wirklich etwas mit dem Abbruch zu tun oder nicht viel mehr mit der Situation, in der die Frau lebt. Daß sie vielleicht allein ist oder so. Wenn eine Frau beim Abbruch ganz schlecht behandelt wird, geht es ihr danach sicher schlecht. Es ärgert mich, daß da soviel vermischt wird. »

Lesen Sie den Volltext und andere weitere Erlebnisberichte unter http://abtreibung.at/traurig-und-befreit-zugleich