Posts mit Tag ‘Schweiz’

Beratungsstellen in ganz Österreich

Wednesday, October 7th, 2009

Burgenland

Name Adresse Telefon Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten
Frauenberatungsstelle Oberwart Spitalgasse 5, 7400 Oberwart 03352/33 855 www.frauenberatung-oberwart.at per Telefon sofort – bis zwei Wochen, je nachdem keine Sozialarbeiterin, Psychotherapeutin, Juristin, Pädagogin, Theologin Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Frauenberatungsstelle Güssing Hauptstraße 26, 7540 Güssing 03322/43 001 www.frauenberatung-guessing.at per Telefon sofort – bis zwei Wochen, je nachdem keine Sozialarbeiterin, Psychotherapeutin, Juristin, Pädagogin Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Name Adresse Telefon Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten

Kärnten

Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten
Frauenberatung Belladonna Villacher Ring 21/2, 9020 Klagenfurt 0463/51 12 48 frauenberatung.belladonna@aon.at

www.frauenberatung-belladonna.sid.at

telefonische Anmeldung maximal zwei bis drei Wochen, in dringenden Fällen schneller keine Schwangerenberatung und Pränataldiagnosik-Beratung, Juristin, Mal- und Gestaltungsberaterin, Atemtherapie, Sexaulaberatung, Lebens- und Sozialberatung Mo bis Fr 9.00 bis 13 Uhr nach telefonischer Vereinbarung
Frauenberatung Villach Peraustraße 23, 9500 Villach 04242/24 609 info@frauenberatung-villach.at

www.frauenberatung-villach.at

Anmeldung erbeten innerhalb einer Woche/vierzehn Tage keine Psychologinnen, Psychotherapeutinnen, Juristin, Ehe- und Familien- beraterin Mo bis Mi 8.30 bis 14.30 Uhr; Do 8.30 bis 13.00, 17.00 bis 20.30 Uhr; Fr 8.30 bis 13.00 Uhr
Frauenservice und Familienberatungsstelle Wolfsberg Johann-Offner-Straße 1, 9400 Wolfsberg 04352/52 619 frauenfamilien-ber@fraueninfo.at nicht notwendig keine keine Psychologinnen, Pädagoginnen, Frauenberaterinnen Mo bis Do 8.30 bis 13.00 Uhr, Beratungszeiten: Mo bis Fr 8.30 bis 19.00 Uhr
WIFF Frauen- Familienberatung Hauptplatz 2, 9100 Völkermarkt 04232/47 50,

0676/69 43 319

wiff.vk@aon.at telefonische Anmeldung in dringenden Fällen innerhalb einer Woche keine Ärztinnen, Pschologinnen, Psychotherapeutinnen, Juristinnen Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten

Steiermark

Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten
Frauengesundheitszentrum, Graz Joanneumring 3/1, 8010 Graz 0316/83 79 98 frauen.gesundheit@fgz.co.at

www.fgz.co.at

Anmeldung erbeten keine Frauenberaterinnen, Psychotherapeutinnen Mo, Di, Mi und Fr von 9.00 bis 13.00 Uhr, Do 15.00 bis 19.00 Uhr
Beratungszentrum für Schwangere – Fachstelle für Schwangerschaft und die Zeit danach Leonhardstraße 114, 8010 Graz 0316/80 15 400 schwangerenberatung@caritas-graz.at

www.schwangerenberatung.at

keine Anmeldung nötig keine keine Psychotherapeutinnen, Juristin, Ärztinnen, Pädagoginnen, Sozialarbeiterin Di 9.00 bis11.00 Uhr; Mi 17.00 bis 19.00 Uhr; Do 14.00 bis 17.00 Uhr: Rechtsberatung: Do 14.00 bis 19.00 Uhr
Frauenservice Graz Idlhofgasse 20, 8020 Graz 0316/71 60 22 office@frauenservice.at

www.frauenservice.at

mit Anmeldung etwa zwei Wochen bei persönlicher Beratung keine Psychologin Mo bis Do 8.30 bis 14.00 Uhr; Fr 8.30 bis 13.00 Uhr
Familienberatungsstelle an der Geburtshilflichgynäkoligischen Universitätsklinik Graz Auenbruggerplatz 14, 8036 Graz 0316/38 52 888 mit Anmeldung keine keine Sozialarbeiterin, GynäkologIn, Psychologin jeden Tag zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr anrufen und Termin vereinbaren
Familienberatungsstelle Geburtsklinik Feldbach Ottokar-Kernstockgasse 18, 8330 Feldbach 03152/899 mit Anmeldung keine keine GynäkologIn, Sozialarbeiterin Mi 13.00 bis 15.00 Uhr
Familienberatunsstelle Deutschlandsberg, LKH Geb.Gyn.Abtlg. Radlpaßstraße 29, 8530 Deutschlandsberg 03462/44 11-0 keine Anmeldung nötig kurz keine Oberarzt, Psychologin Di 16.00 bis 18.00 Uhr
Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten

Tirol

Name Adresse Telefon Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten
AEP Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft Müllerstraße 26, 6020 Innsbruck 0512/57 37 98 mit Anmeldung nach Bedarf, Notfälle zeitnah keine Psychologinnen, Psychotherapeutinnen Mo 16.00 bis 19.00 Uhr, Dienstag 17.00 bis 19.00 Uhr, Don- nerstag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
DOWAS für Frauen Adamgasse 4/2, 6020 Innsbruck 0512/56 24 77 mit Anmeldung keine bis maximal zwei Wochen keine Sozialarbeiterinnen unterstützen bei der Beantragung finanzieller Hilfe für einen Schwangerschaftsabbruch Mo, Mi, Do 9.00 bis 12.00 Uhr; Di 13.00 bis 17.00 Uhr
Zentrum für Ehe- und Familienfragen Anichstraße 24/2, 6020 Innsbruck 0512/58 08 71 wird empfohlen keine keine Dipl. Ehe- und Lebensberaterinnen, Psychologin Mo bis Fr 9.00 bis 12.00 Uhr; Mo bis Do 15.00 bis 18.00 Uhr
Name Adresse Telefon Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten

Vorarlberg

Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten
Ehe- und Familienzentrum Herrengasse 4, 6800 Feldkirch 05522/74 139 efz@kath-kirche-vorarlberg.at

www.efz.at

Anmeldung erwünscht, Termine werden kurzfristig organisiert kurz keine Psychotherapeutinnen, Dipl. Ehe- und Familienberaterinnen Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
IfS-Beratungsstelle Bregenz St. Anna-Straße 2, 6900 Bregenz 05574/42 890 nicht erforderlich keine keine Psychologin, Sozialarbeiterin nach Terminvereinbarung: Ärztin Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
schwanger.li Bahnhofstraße 18, 6800 Feldkirch 0810/00 33 44 info@schwanger.li

www.schwanger.li

Anmeldung per E-Mail oder Telefon erwünscht, Notfälle werden sofort beraten maximal 24 Stunden keine Psychologinnen, Psychotherapeutinnen Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten

Wien

Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten
Familienplanungsstelle im Sozialmedizinischem Zentrum Süd im Kaiser Franz Josef-Spital Kundratsstraße 3, 1100 Wien 01/60 191-4730 keine keine keine SozialarbeiterInnen, PsychologInnen Mi 15.00 bis 18.00 Uhr
Familienplanungs- stelle Hanusch Krankenhaus Heinrich Collin Straße 30, 1140 Wien 01/91 021-84 853 telefonische Anmeldung keine keine Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen zwei Mal im Monat mittwochs, 14.00 bis 16.00 Uhr
Familienplanungsstelle der Universitätsklinik für Frauenheilkunde Währinger Gürtel 18–20, Ebene 8/ Leitstelle 8c, 1090 Wien 01/40 400-2851 keine keine keine Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen Mo, Do 16.00 bis 19.00 Uhr
Familienplanungsstelle Heiligenstädterstraße Mollardgasse 8, 1060 Wien 01/40 00 90 935 familienplanung@wien.gv.at keine keine keine Sozialarbeiterin, Gynäkologin Mo, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr; Di 14.00 bis 18.00 Uhr Jugendberatung: Di. 14.00-18.00
Verein Lefo Kettenbrückengasse 15/2/4, 1050 Wien 01/58 11 880 office@lefoe.at

www.lefoe.at

telefonische Anmeldung erbeten innerhalb einer Woche keine Sozialarbeiterin Mo, Di, Mi, Fr 13.00 bis 15.00 Uhr
Frauenberatungsstelle Lehargasse Lehargasse 9/2/17, 1060 Wien; Seitenstettengasse 5/7, 1010 Wien 01/58 76 750 beratung@frauenberatenfrauen.at

www.frauenberatenfrauen.at

Anmeldung erbeten ein bis zwei Wochen kostenfreie Erstberatung Sozialarbeiterinnen, Psychotherapeutin, Juristin Mo, Mi 9.30 bis 12.30 Uhr; Di, Do 13.00 bis 16.00 Uhr
Familienplanungsstelle der Semmelweis Frauenklinik/ Department KH Rudolfstiftung Bastiengasse 36–38, 1180 Wien 01/47 615-3903 www.oegf.at keine keine keine Gynäkologin, Diplomkrankenschwester, Sozialarbeiterin Di 15.00 bis 17.00 Uhr
Familienplanungsstelle im Gesundheitszentrum Wien Mitte Strohgasse 28/2, 1030 Wien 01/60 12 240 -336 www.oegf.at keine keine keine SozialarbeiterInnen, PsychologInnen Do 15.00 bis 18.00 Uhr
first love Beratungsstelle für Jugendliche von 14 bis 18 Rudolfstiftung Juchgasse 25, 1030 Wien 01/60 12 240 -336 www.firstlove.at keine keine keine SozialarbeiterInnen Mo, Mi 14.00 bis 16.00 Uhr
first love Beratungsstelle für Jugendliche von 14 bis 18 im Donauspital/ SMZ Ost Langobardenstraße 122, 1220 Wien 01/60 12 240 -336 www.firstlove.at keine keine keine SozialarbeiterInnen Fr 16.00 bis 18.30 Uhr
Name Adresse Telefon E-Mail, Website Anmeldung Wartezeit Kosten Beratung durch Öffnungszeiten

In der Schweiz

Tuesday, May 26th, 2009

Hier finden Sie alle Beratungsstellen in der Schweiz in den einzelnen Kantonen:

svss-uspda.ch

Die Situation in der Schweiz

Tuesday, May 26th, 2009

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz

Strafloser Schwangerschaftsabbruch

Seit 1. Oktober 2002 ist der Abbruch in den ersten 12 Wochen straflos, wenn die Frau schriftlich “geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage”. Nach Ablauf der Frist ist der Abbruch straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, um von der Frau eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage abzuwenden.

Somit liegt der Entscheid in den ersten 12 Wochen bei der Frau. Der /die behandelnde Arzt /Ärztin hat mit der Frau ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten. Der Frau ist zudem ein Leitfaden mit einem Verzeichnis von Beratungs- und Hilfsstellen zu übergeben. Nach 12 Wochen ist nur die Einwilligung einer Arztperson nötig [kein Zweit-Gutachten]
Die Kantone bezeichnen die Kliniken und Praxen, die die Voraussetzung für eine fachgerechte Durchführung und für eine eingehende Beratung erfüllen. Frauen unter 16 Jahren müssen sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle wenden.

Ab der 13. Woche ist ein Abbruch zulässig, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, um von der Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Es ist kein Zweitgutachten notwendig.

Nach Inkrafttreten der Fristenregelung am 1. Oktober 2002 erfolgte auch die Umsetzung in den Kantonen gut, allerdings nicht überall ganz reibungslos.
In allen Kantonen steht ein einheitliches Formular zur Verfügung, mit welchem die Frau mit ihrer Unterschrift den Abbruch ihrer Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen beantragen kann.
Alle Kantone haben einen “Leitfaden” (Informationsblatt) erarbeitet, welcher die Beratungs- und Hilfsstellen auflistet, an die sich die Frau bei Bedarf wenden kann.
Ebenfalls gibt es in allen Kantonen ein Formular zur Bescheinigung der obligatorischen Beratung von jungen Frauen unter 16 Jahren.
Probleme gab es in den Kantonen GL, TG, TI, ZH und VD in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche. Diese Kantone verlangten für solche Fälle ein Zweitgutachten. Gegen diese Bestimmung hat die SVSS beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Mit Erfolg: Sie ist durch Bundesgerichtsurteil am 14. Oktober 2003 als gesetzeswidrig erklärt worden und wurde danach in allen Kantonen wieder abgeschafft.
Im Oberwallis weigerten sich die Spitäler Visp und Brig, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Nach der Kantonalisierung der Spitäler, wird der Eingriff auch in Brig durchgeführt.

Quelle: Bundesbehörde Schweizer Eidgenossenschaft

Kosten

Tuesday, May 26th, 2009

Die Kosten sind je nach Land unterschiedlich. In den meisten Ländern in Westeuropa werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, so auch in der Schweiz. In Deutschland übernimmt das Sozialamt die Kosten, wenn das eigene Nettoeinkommen der Frau unter etwa 1.000 Euro liegt. In Österreich werden die Kosten nicht übernommen und Frauen müssen diese selbst bezahlen. Die Kosten schwanken zwischen etwa 350- 800,- Euro. Wobei meist noch zusätzliche Kosten für die sog. Rhesusspritze dazukommen. Manchmal wird auch Ultraschall extra verrechnet.

Links

Monday, April 27th, 2009

Hier finden Sie eine umfangreiche Liste, aller relvanten Links:

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Infos zum Abbruch in Deutschland
abtreibung-web.de

Infos zum Abbruch in der Schweiz:

Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS): svss-uspda.ch

Abbruch-Kliniken in Holland:
Stichting Samenwerkende Abortusklinieken/Centra voor Seksuele Gezondheid Nederland. (stisan) stisan.nl

Beahuis & Bloemenhovekliniek in Heemstede bei Amsterdam
bloemenhove.nl

Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
muvs.org

FIAPAC – Internationale Vereinigung von Fachkräften und Verbänden zu Schwangerschaftsabbruch und Kontrazeption
fiapac.org
mit einer ausführlichen Liste an internationalen Links: fiapac.links

Informationen für Frauen in Deutschland von Profamilia: pdf

Präventionsmappe Körperwissen und Verhütung: sexualaufklaerung.de

Infotelephon der Stadt Wien zu allen Fragen einer ungewollten Schwangerschaft
www.schwangerschaftshotline.at

Filme zum Thema Abbruch
abortionfilms.org

Schweiz

Monday, April 27th, 2009

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz

Art. 1191

Strafloser Schwangerschaftsabbruch

1 Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

2 Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.

3 Ist die Frau nicht urteilsfähig, so ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreterin oder ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.

4 Die Kantone bezeichnen die Praxen und Spitäler, welche die Voraussetzungen für eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und für eine eingehende Beratung erfüllen.

5 Ein Schwangerschaftsabbruch wird zu statistischen Zwecken der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet, wobei die Anonymität der betroffenen Frau gewährleistet wird und das Arztgeheimnis zu wahren ist.

1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. März 2001 (Schwangerschaftsabbruch), in Kraft seit 1. Okt. 2002 (AS 2002 2989 2992; BBl 1998 3005 5376).
Stand am 1. April 2009

Quelle: Bundesbehörde Schweizer Eidgenossenschaft

Schweiz

Monday, April 27th, 2009

Ärzte in der Schweiz:

Im Folgenden finden Sie hier eine Liste von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz durchführen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anregungen, sowie Hinweise auf Adressen sind willkommen unter: info@abtreibung.at

svss-uspda.ch

Beratungsstellen

Friday, April 24th, 2009

Hier finden Sie alle Beratungsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz in den einzelnen Bundesländern/Kantonen:

Beratungsstellen in Österreich
Beratungsstellen in Deutschland
Beratungsstellen in der Schweiz

Adressen für Abbrüche

Friday, April 24th, 2009

Im Folgenden finden Sie hier eine Liste von ÄrztInnen und Institutionen, die Schwangerschaftsabbrüche in Österreich, Deutschland und in der Schweiz durchführen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der Ärzte und Institutionen in Österreich
Liste der Ärzte und Institutionen in Deutschland
Liste der Ärzte und Institutionen in der Schweiz

Anregungen, sowie Hinweise auf Adressen sind wIllkommen unter: info@abtreibung.at

Die Methoden

Friday, April 24th, 2009

file_pdf_small Informationen für Frauen in Deutschland von Profamilia: pdf

Falls Sie sich für den Abbruch einer Schwangerschaft entschieden haben, stehen Ihnen drei Methoden zur Auswahl. Alle sind sehr wirksam und sehr sicher. Die Entscheidung für eine der Methoden sollten Sie treffen, wenn Sie alle Informationen bekommen haben.

Ein komplikationsloser Schwangerschaftsabbruch hinterlässt keinerlei Spuren. Folglich ist er später von niemandem mehr festzustellen, auch nicht von einem Arzt. Ferner hat ein komplikationsloser Abbruch keinen negativen Einfluss auf die Fruchtbarkeit und keinerlei Auswirkungen auf spätere medizinische Behandlungen oder Operationen. Bereits 2 Wochen nach einem Abbruch findet der nächste Eisprung statt und die Frau kann wieder schwanger werden.

Kosten:
Die Kosten sind je nach Land unterschiedlich. In den meisten Ländern in Westeuropa werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, so auch in der Schweiz. In Deutschland übernimmt das Sozialamt die Kosten, wenn das eigene Nettoeinkommen der Frau unter etwa 1.000 Euro liegt. In Österreich werden die Kosten nicht übernommen und Frauen müssen diese selbst bezahlen. Die Kosten schwanken zwischen etwa 350- 800,- Euro. Wobei meist noch zusätzliche Kosten für die sog. Rhesusspritze dazukommen. Manchmal wird auch Ultraschall extra verrechnet.

Die Stadien der Schwangerschaft 5. und 6. Woche:

Bis zu 6 1/2 Wochen, gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regel, ist noch kein Embryo ausgebildet und deshalb lediglich ein Fruchtsack sichtbar.

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Das dazupassende Ultraschallbild hier; darin ist kein Embryo sichtbar, weil noch nicht ausgebildet.

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