Abbruch in Deutschland

Die rechtliche Lage für einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland:
Wann dürfen Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen?

Abbruch ohne Indikationsfeststellung

Ein Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Frau ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Sie müssen sich der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung unterzogen haben,
  • Die Beratung muss durch Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle bestätigt sein,
  • Der Eingriff darf frühestens am 4. Tag nach dem Tag vorgenommen werden, an dem die Beratung abgeschlossen wurde.
  • Er muss von einer Ärztin oder einem Arzt bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich von ärztlicher Seite eine Indikation bescheinigen lassen.

Abbruch mit Indikationsfeststellung

Wenn aus ärztlicher Sicht eine Indikation vorliegt, gilt ein Schwangerschaftsabbruch als „rechtmäßig“. Dabei darf die Ärztin (der Arzt), die (der) die Indikation feststellt, nicht auch den Abbruch vornehmen. Eine gesetzliche Pflicht zur Beratung gibt es dann nicht. Die Kosten des Abbruchs werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzliche Indikationen sind:

  • „Kriminologische Indikation“: Sie sind durch eine Straftat, z. B. eine Vergewaltigung, schwanger geworden. Der Abbruch darf auch bei dieser Indikation nur bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Bei der Berechnung der Schwangerschaftsdauer geht man im allgemeinen davon aus, dass die Empfängnis zwei Wochen nach dem Beginn der letzten Regelblutung eingetreten ist. Die 12. Woche nach Empfängnis entspricht also normalerweise der 14. Woche nach Beginn der letzten Regel.
  • „Medizinische Indikation“: die Fortsetzung der Schwangerschaft würde unter Berücksichtigung Ihrer gegenwärtigen und künftigen Lebensverhältnisse eine Gefahr für Ihre körperliche oder seelische Gesundheit bedeuten. Bei dieser Indikation gibt es keine gesetzliche Frist, bis wann der Abbruch durchgeführt werden muss.

Eine medizinische Indikation kommt auch in Frage, wenn Sie einen Abbruch erwägen, weil aus ärztlicher Sicht mit einer erheblichen gesundheitlichen Schädigung des Kindes zu rechnen wäre (frühere „embryopathische“ oder „eugenische“ Indikation). Auch in diesem Fall kommt es aber letztlich darauf an, ob Ihre körperliche oder seelische Gesundheit ernstlich gefährdet würde, wenn Sie die Schwangerschaft fortsetzen und das Kind bekommen würden.