Abtreibung raus aus dem Strafgesetzbuch und freier Zugang zur Abtreibungspille

Gynäkologe Fiala initiiert zwei Volksbegehren gegen reproduktive Bevormundung

Gleich zwei Volksbegehren bringt der Gynäkologe und Vorkämpfer für reproduktive Rechte, DDr. Christian Fiala, nun auf den Weg. Fast 50 Jahre nach der Einführung der Fristenlösung steht diese immer noch unter Strafandrohung mit bis zu ein Jahr Gefängnis, wie zu Zeiten der Monarchie. Diese soll nun ersatzlos gestrichen werden, so Fialas Ziel: „Diese Strafandrohung ist zwar mittlerweile totes Recht, symbolisiert jedoch die staatliche Bevormundung über das Selbstbestimmungsrechte der Frauen und Paare. Auch ist es nicht einzusehen, warum eine medizinische Behandlung im Strafgesetzbuch geregelt sein soll“, erklärt Fiala. Diese Strafbestimmung stammt noch aus Maria Theresias Zeiten – damals war es für das Königshaus wichtig, über ausreichend Soldaten für Kriege zu verfügen. Andere Länder agieren hier aufgeklärter: In Kanada etwa wurde der Schwangerschaftsabbruch bereits 1988 vom Obersten Gerichtshof ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

bevormundung-is.org

PULS 4 DOKU: KAMPFZONE FRAUENKÖRPER – WARUM FRAUEN NICHT FREI ÜBER IHREN KÖRPER ENTSCHEIDEN KÖNNEN

Wie selbstbestimmt sind Frauen in Österreich? Der weibliche Körper ist nach wie vor eine Konfliktzone für diverse Gruppierungen, die Frauen die Entscheidung über ihren eigenen Körper absprechen wollen, und anderen, die das Recht der Frauen auf ihren eigenen Körper verteidigen.

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Fiala: „Es geht nicht um den aktuellen Moment“

Kronen Zeitung, Magazin „Nachgefragt“, 9.9.2021

Im US-Bundesstaat Texas wurde das sogenannte „Herzschlag Gesetz“ erlassen, das Abtreibungen untersagt sobald ein Herzschlag des Fötus festgestellt wird. Im Magazin „Nachgefragt“ spricht Dr. Christian Fiala mit Moderatorin Raphaela Scharf über die Situation in Österreich und die noch immer dringend notwendige Aufklärungsarbeit.

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„Mein Bauch gehört mir!“ – Ist das so? Selbstbestimmung auf dem Prüfstand.

HAYMON Verlag, 30.01.2021

Im Leben eines jeden Menschen werden Kinderwunsch (oder eben keiner) und Schwangerschaft irgendwann einmal Thema. Ob als hypothetische Frage an sich selbst bei einem verspäteten Eintreten der Regelblutung, als Frage zur Familienplanung in einer Partner*innenschaft, als gesellschaftliche Erwartung von außen an uns herangetragen – oder als ganz konkrete Situation: als positiver Schwangerschaftstest. Für einige wird ein positiver Test die Erfüllung eines langgehegten Traumes sein. Für andere hingegen ein großer Schock. Ob als Frau* oder Partner*in. Jede*r wird für sich abwägen: Wie geht es mir damit? Wie geht es uns damit? Können wir einem (weiteren) Kind ein gutes Leben bieten? Und: Möchten wir das überhaupt, schwanger sein und ein Kind bekommen? Wenn wir uns dagegen entscheiden: Wie lange ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich? Wo kann ich ihn vornehmen lassen und wo finde ich Unterstützung? Wir haben mit Dr.in Bettina Zehetner von der Beratungsstelle Frauen* beraten Frauen* und mit der Klinischen Psychologin und Gesundheitspsychologin Mag.a Petra Schweiger darüber gesprochen, welchen Zugang Frauen* zu Schwangerschaftsabbrüchen haben und vor welchen Herausforderungen sie stehen, haben sie sich einmal für einen Abbruch entschieden.

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7 Tage… In der Abtreibungsklinik

SWR Doku, 11.11.2020

Jede fünfte Frau hat laut Statistik in ihrem Leben einmal abgetrieben. Würde bedeuten: Viele von uns kennen eine, die das erlebt hat. Doch nur wenige wissen davon. Auch 2020 sind Schwangerschaftsabbrüche für viele ein Tabu. Deshalb bleibt vieles im Unklaren: Wie läuft eine Abtreibung ab? Was für Gründe haben Frauen, die abtreiben? Und warum entscheidet sich ein Arzt für so einen Beruf? Um Antworten zu finden, war SWR-Reporterin Luisa Szabo sieben Tage lang in einer der größten deutschen Abtreibungskliniken.

Zum SWR Doku YouTube Kanal: https://youtube.com/c/SWRDoku

§ 218: Einfach abschaffen?

www.zdf.de, 14.03.2019

Ausschnitt einer Sendung in ZDF Kultur. Dr Christian Fiala spricht über Restriktionen in Deutschland und den § 218.

Zur ganzen Sendung: ZDF Kultur „Lass uns reden“

Abtreibung schwer gemacht

www.ardmediathek.de, 23.08.2018

Immer weniger Ärzte bieten Schwangerschaftsabbrüche an. „Eigentlich ist der 70 jährige seit 3 Jahre in Rente. Doch weil viele Frauen ohne ihn aufgeschmissen wären, operiert er weiter.“

Zum Bericht: ARD Kontraste

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten

www.arte.tv, 22. November 2017

Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss sich eine Ärztin in Gießen vor Gericht verantworten. Denn in den ersten 12 Wochen nach einer Beratung ist eine Abtreibung zwar straffrei, aber die Ärzte sollen nicht darüber informieren. In Österreich sieht man das öffentliche Informationsverbot in Deutschland mit Skepsis.

Zum Bericht: Arte Journal

Studie belegt erneut die Entscheidungssicherheit von Frauen

www.profamilia.de, April 2015, von Petra Schweiger

Eine neue, prospektive Langzeitstudie zeigt: 95 Prozent der Frauen sind auch drei Jahre nach einem Schwangerschaftsabbruch sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Immer noch wird in der öffentlichen Diskussion behauptet, dass ein Schwangerschaftsabbruch für Frauen ein psychisches Risiko darstelle und Betroffene den Schwangerschaftsabbruch später bereuen würden. Diese als „Post-Abortion-Syndrom“ bezeichneten Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs werden angeführt, obwohl es keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt und das „PAS“ weder in den Diagnosemanuals ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch im DSM-V der American Psychiatric Association (APA) als psychische Beeinträchtigung anerkannt ist.
Vielmehr zeigen bisherige seriöse Untersuchungen, dass das allgemein vorbestehende psychische Befinden der Frauen der wesentliche Indikator dafür ist, wie es Frauen nach dem Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft geht.

Zum Artikel: Schwangerschaftsabbruch (Pro Familia Magazin 4/2015)

Aspekte zur rezeptfreien Pille danach in Österreich

www.profamilia.de, Februar 2014, von Regine Wlassitschau

„Niemand kommt auf die Idee, dass die Menschen unvorsichtiger Auto fahren, weil sie einen Verbandskasten dabei haben“ Aufgrund der großen Nachfrage nach der Pille danach und in dem Bemühen, die Prävention ungewollter Schwangerschaften zu verbessern, verfasste das Gesundheitsministerium bereits vor der Rezeptfreistellung ein Informationsschreiben an die Österreichische Apothekerkammer. Darin wird betont, dass die Pille danach im „Notfall“, wie jedes andere rezeptpflichtige Medikament auch, in der Apotheke verkauft werden darf.

In der Beratung haben insbesondere die österreichischen Frauengesundheitszentren diesen Sachverhalt immer wieder betont und Frauen/Mädchen ermutigt, selbstbewusst „im Notfall“ nach dem Medikament zu verlangen und sich auf dieses Schreiben zu beziehen.
Für viele war es dennoch ein Spießrutenlauf und ein Wettlauf mit der Zeit, bis sie die gewünschte Tablette einnehmen konnten.

Zum Artikel: Pille danach (Pro Familia Magazin 2/2014)