Nach 40 Jahre Fristenlösung soll Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch

(Wien, 28.11.13, PUR)
Breites Bündnis an Frauenvertreterin verlangt Entkriminalisierung.
 Abgeordnete der Grünen, Sozialdemokratie und Neos unterstützen Anliegen.
Schwangerschaftsabbruch ist zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes. Treibende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ Frauen rund um Johanna Dohnal. Sie betrieben Meinungsbildung gegen eine gesellschaftspolitische Stimmung, die patriarchal und klerikal geprägt war. Am 29. November 1973 wurde im Parlament die Fristenregelung sehr knapp –  mit 93 zu 88 Stimmen – beschlossen.

Allerdings verblieb damals der ursprünglich von Maria Theresia eingeführte Abtreibungsparagraph im Strafgesetzbuch – bis heute.

Bevormundung beenden
“1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig“, so die UnterstützerInnen unisono: „Die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB“, fordert etwa der Gynäkologe Christian Fiala. „Das Verbot hilft weder den Frauen noch der Gesellschaft. Die Streichung wäre ein wichtiges politisches Signal. Denn ungewollte Schwangerschaften werden nicht durch Strafgesetze verhindert, sondern durch bessere Prävention“.

Diese Forderung unterstützt auch Anja Oberkofler, Vorsitzende des Vereins österreichischer Juristinnen: „Ich bin für die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch, weil das Recht auf Selbstbestimmung der Frau nicht kriminalisiert werden darf“, sagt sie. Und Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österr. Frauenrings (Dachverband der österr. Frauenverbände mit 1 Mio Mitglieder), ergänzt: „Frauen machen sich diese Entscheidung – für einen Abbruch – nicht leicht. Als Frauen und Frauenpolitikerinnen müssen wir sie in dieser schwierigen Situation unterstützen und nicht bevormunden oder gar kriminalisieren!“ Ebenso wird die Forderung von der österr. Gesellschaft für Familienplanung, mitgetragen:  „Wir sind für die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch, weil es ein Grundrecht der Frauen ist, sich frei und rechtens für den Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden”, so die Vorsitzende Prof.in Barbara Maier. Und die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol bekräftigt: „Frauen treffen die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch keinesfalls leichtfertig. Sie sollten in dieser schwierigen Situation weder rechtliche noch finanzielle Hürden erleben.“

Unterstützung erhält die Forderung auch von der Verfassungsjuristin Brigitte Hornyik: „Vertrauen wir der selbstbestimmten verantwortungsvollen Entscheidung von Frauen und ÄrztInnen – die Entscheidung für oder gegen Kinder bestimmt das Leben von Menschen entscheidend, also muss sie frei von rechtlichen und realen Zwängen getroffen werden können!“ Auch von politischer Seite wird die Forderung weitergetragen: „Ich bin für die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch, denn die Frauen sollen nicht nur gnadenhalber nicht bestraft werden – es ist keine Straftat und den Frauen darf nicht weiterhin ein schlechtes Gewissen gemacht werden“, sagt LAbg. Ingrid Riezler, Vorsitzende der SPÖ Frauen Salzburg.

Hier die Kommentare der UnterstützerInnen: www.gynmed.at/40-jahre-fristenloesung

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