Abtreibung raus aus dem Strafgesetzbuch und freier Zugang zur Abtreibungspille

Gynäkologe Fiala initiiert zwei Volksbegehren gegen reproduktive Bevormundung

Gleich zwei Volksbegehren bringt der Gynäkologe und Vorkämpfer für reproduktive Rechte, DDr. Christian Fiala, nun auf den Weg. Fast 50 Jahre nach der Einführung der Fristenlösung steht diese immer noch unter Strafandrohung mit bis zu ein Jahr Gefängnis, wie zu Zeiten der Monarchie. Diese soll nun ersatzlos gestrichen werden, so Fialas Ziel: „Diese Strafandrohung ist zwar mittlerweile totes Recht, symbolisiert jedoch die staatliche Bevormundung über das Selbstbestimmungsrechte der Frauen und Paare. Auch ist es nicht einzusehen, warum eine medizinische Behandlung im Strafgesetzbuch geregelt sein soll“, erklärt Fiala. Diese Strafbestimmung stammt noch aus Maria Theresias Zeiten – damals war es für das Königshaus wichtig, über ausreichend Soldaten für Kriege zu verfügen. Andere Länder agieren hier aufgeklärter: In Kanada etwa wurde der Schwangerschaftsabbruch bereits 1988 vom Obersten Gerichtshof ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

bevormundung-is.org

Fiala: „Es geht nicht um den aktuellen Moment“

Kronen Zeitung, Magazin „Nachgefragt“, 9.9.2021

Im US-Bundesstaat Texas wurde das sogenannte „Herzschlag Gesetz“ erlassen, das Abtreibungen untersagt sobald ein Herzschlag des Fötus festgestellt wird. Im Magazin „Nachgefragt“ spricht Dr. Christian Fiala mit Moderatorin Raphaela Scharf über die Situation in Österreich und die noch immer dringend notwendige Aufklärungsarbeit.

Zum Interview

§ 218: Einfach abschaffen?

www.zdf.de, 14.03.2019

Ausschnitt einer Sendung in ZDF Kultur. Dr Christian Fiala spricht über Restriktionen in Deutschland und den § 218.

Zur ganzen Sendung: ZDF Kultur „Lass uns reden“

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten

www.arte.tv, 22. November 2017

Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss sich eine Ärztin in Gießen vor Gericht verantworten. Denn in den ersten 12 Wochen nach einer Beratung ist eine Abtreibung zwar straffrei, aber die Ärzte sollen nicht darüber informieren. In Österreich sieht man das öffentliche Informationsverbot in Deutschland mit Skepsis.

Zum Bericht: Arte Journal

Aspekte zur rezeptfreien Pille danach in Österreich

www.profamilia.de, Februar 2014, von Regine Wlassitschau

„Niemand kommt auf die Idee, dass die Menschen unvorsichtiger Auto fahren, weil sie einen Verbandskasten dabei haben“ Aufgrund der großen Nachfrage nach der Pille danach und in dem Bemühen, die Prävention ungewollter Schwangerschaften zu verbessern, verfasste das Gesundheitsministerium bereits vor der Rezeptfreistellung ein Informationsschreiben an die Österreichische Apothekerkammer. Darin wird betont, dass die Pille danach im „Notfall“, wie jedes andere rezeptpflichtige Medikament auch, in der Apotheke verkauft werden darf.

In der Beratung haben insbesondere die österreichischen Frauengesundheitszentren diesen Sachverhalt immer wieder betont und Frauen/Mädchen ermutigt, selbstbewusst „im Notfall“ nach dem Medikament zu verlangen und sich auf dieses Schreiben zu beziehen.
Für viele war es dennoch ein Spießrutenlauf und ein Wettlauf mit der Zeit, bis sie die gewünschte Tablette einnehmen konnten.

Zum Artikel: Pille danach (Pro Familia Magazin 2/2014)

Weiter keine Abtreibungen im Westen

Ö1, orf,at, Morgenjournal 31.7.2014

In Tirol und Vorarlberg wird es auch in Zukunft keine Abtreibungen in öffentlichen Spitälern geben. Eine Forderung von Gesundheitsminister Stöger (SPÖ) nach flächendeckendem Angebot – also auch in Tirol und Vorarlberg – haben die Krankenanstaltenverbände abgelehnt. Die Diskussion darüber wird durchaus emotional geführt.

Innsbrucker Uniklinik dagegen

Der Gesundheitsminister will, dass Frauen die Möglichkeit haben, Schwangerschaftsabbrüche an öffentlichen Spitälern in der Nähe ihres Wohnortes durchführen zu lassen – doch Christian Marth, Leiter der Universitätsklinik in Innsbruck, hält das für den falschen Ansatz. Frauen würden zum Schwangerschaftsabbruch auch absichtlich weit weg fahren: „Wenn man da in eine Uniklinik geht, da sitzt man dann neben der Nachbarin im Warteraum – wo aus diesem Grund ja viele Frauen lieber woanders hingehen als in die nähere Umgebung.“
Zum Artikel und Audiobeitrag: oe1.orf.at

Positive Entscheidung zu Abtreibung in der Schweiz

derstandard.at, 12. Februar 2014, Leserkommentar von Petra Schweiger

Schweizer Krankenkassen bezahlen weiterhin den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft – ein wichtiges Zeichen
Die Schweizer Bevölkerung bestätigte in einer Abstimmung am vergangenen Sonntag eindrucksvoll, was in vielen westeuropäischen Ländern selbstverständlicher Standard ist: Frauen und Mädchen mit einer ungewollten Schwangerschaft werden im Rahmen der Solidargemeinschaft wie bisher kostenfrei medizinisch behandelt.

Vergleich zu Österreich
In Österreich führt die fehlende Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs fallweise zu massiven finanziellen Problemen insbesondere bei Frauen bzw. Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum diese soziale Ungerechtigkeit beibehalten werden soll. Warum müssen Frauen, die regelmäßig ihre Sozialversicherungsbeiträge leisten, für dringende medizinische Behandlungskosten privat aufkommen? Und warum werden dadurch Frauen belastet, die bereits eines oder mehrere Kinder haben und einfach keine Kraft oder Unterstützung haben für ein weiteres Kind verantwortungsvoll zu sorgen?
Zum Artikel: derstandard.at

„Vorbild“ Österreich

diestandard.at, 11. Februar 2014, Kommentar von Ina Freudenschuß

In der Schweiz werden Abtreibungen weiterhin von der Krankenkasse bezahlt – Hierzulande ist man davon weit entfernt
Nun ist es amtlich, was Meinungsumfragen seit Wochen prophezeiten: Die SchweizerInnen haben kein Interesse daran, dass die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch in Zukunft privatisiert werden sollen. Mit 70 Prozent Ablehnung scheiterten die christlich-konservativen Kreise am Sonntag ganz klar mit ihrer Forderung, den Kostenersatz aus der obligatorischen schweizerischen Krankenversicherung zu streichen.
Österreich diente als Vorbild
Aus österreichischer Sicht ist die Debatte, die medial von der gleichzeitig angenommenen Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ überschattet wird, besonders interessant, da es hierzulande ja genau die Zustände gibt, gegen die sich die SchweizerInnen nun positioniert haben. Österreich ist jenes europäische Ausnahmeland, in dem der Abbruch zwar straffrei, aber von den Betroffenen selbst zu bezahlen ist. Die österreichische Regelung diente in der Schweiz deshalb auch als „Vorbild“ für den Antrag.
Zum Artikel: diestandard.at

Spanien: Neues Abtreibungsrecht nahm erste Hürde im Parlament

diestandard.at, 12. Februar 2014

Abgeordnete lehnten Antrag der oppositionellen Sozialisten gegen geplante Verschärfung ab
Madrid – Die geplante Verschärfung des Abtreibungsrechts in Spanien hat eine erste Hürde im Parlament genommen. Im Abgeordnetenhaus in Madrid stimmten am Dienstag 183 ParlamentarierInnen in geheimer Wahl gegen einen Antrag der oppositionellen Sozialisten, den Gesetzentwurf der konservativen Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy „umgehend“ zurückzuziehen.
151 stimmten für den Rückzug der Gesetzesvorlage, sechs enthielten sich.
Zum Artikel: diestandard.at

Nach 40 Jahre Fristenlösung soll Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch

(Wien, 28.11.13, PUR)
Breites Bündnis an Frauenvertreterin verlangt Entkriminalisierung.
 Abgeordnete der Grünen, Sozialdemokratie und Neos unterstützen Anliegen.
Schwangerschaftsabbruch ist zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes. Treibende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ Frauen rund um Johanna Dohnal. Sie betrieben Meinungsbildung gegen eine gesellschaftspolitische Stimmung, die patriarchal und klerikal geprägt war. Am 29. November 1973 wurde im Parlament die Fristenregelung sehr knapp –  mit 93 zu 88 Stimmen – beschlossen.

Allerdings verblieb damals der ursprünglich von Maria Theresia eingeführte Abtreibungsparagraph im Strafgesetzbuch – bis heute.

Bevormundung beenden
“1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig“, so die UnterstützerInnen unisono: „Die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB“, fordert etwa der Gynäkologe Christian Fiala. „Das Verbot hilft weder den Frauen noch der Gesellschaft. Die Streichung wäre ein wichtiges politisches Signal. Denn ungewollte Schwangerschaften werden nicht durch Strafgesetze verhindert, sondern durch bessere Prävention“.
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