Das Gesetz
Der Schwangerschaftsabbruch ist gesetzlich geregelt. Jedes Land unterliegt den jeweiligen Bestimmungen. Hier können Sie sich über die gesetzliche Lage in den deutschsprachigen Ländern informieren:
Das Gesetz in Österreich
Der Abbruch ist in den ersten 3 Monaten legal, wenn er von einem Arzt nach vorheriger Beratung durchgeführt wird. Weitere Restriktionen gibt es nicht. Allerdings müssen Frauen den Abbruch selbst bezahlen.
Das Gesetz in Deutschland
Ein Abbruch ist bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal, wenn er nach einer Beratung in einer anerkannten Beratungseinrichtung durchgeführt wird und zwischen der Beratung und dem Abbruch mindestens 3 volle Tage vergangen sind. Die Beratung und der Abbruch dürfen nicht von der gleichen Institution oder Person durchgeführt werden. Die Kosten werden in den meisten Fällen übernommen.
Das Gesetz in der Schweiz
Der Abbruch ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal, wenn die Frau erklärt sie befinde sich in einer Notlage und der Arzt vor dem Abbruch ein Gespräch geführt hat. Die Kosten werden in den meisten Fällen von der Krankenkasse übernommen.