Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten

www.arte.tv, 22. November 2017

Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss sich eine Ärztin in Gießen vor Gericht verantworten. Denn in den ersten 12 Wochen nach einer Beratung ist eine Abtreibung zwar straffrei, aber die Ärzte sollen nicht darüber informieren. In Österreich sieht man das öffentliche Informationsverbot in Deutschland mit Skepsis.

Zum Bericht: Arte Journal